Fussboden Wolf
Feldbergstraße 20
61118 Bad Vilbel
Tel.: 06101/655 77 90
Handynummer: 0163-3312911
E-Mai: Info@fussboden-wolf.de
Ust-ID-Nr: 257569726
Mitglied:
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Aufsichtsbehörde:
Stadt Offenbach am Main
Berufsbezeichnung: Bodenleger
Zuständige Kammer: Handwerkskammer
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Regelungen einsehbar unter: http://www.fussboden-wolf.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Fussboden Wolf Inh. Reinhold Wolf
für Lieferung und Einbau von Parkett und Bodenbelägen aller Art (Stand Januar 2015)
1. Geltungsbereich
1.1
Im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern gelten in allen Fällen einer Ausschreibung ausschließlich die in der Ausschreibung benannten Vertragsbedingungen.
1.2
In allen von Ziffer 1.1 nicht erfassten Fällen des Vertragsabschlusses mit einem öffentlichen Auftraggeber und im Verkehr mit Unternehmern gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Zusätzliche Vertragsbedingungen über die VOB/B hinaus gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Das gleiche gilt für zusätzliche technische Vertragsbedingungen mit Ausnahme der jeweils einschlägigen Normen der VOB/C. Diese werden in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen von diesen Bedingungen und besondere Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3
Für Lieferungen und Leistungen, hinsichtlich derer unser Vertragspartner Verbraucher ist, sowie für Kaufgeschäfte mit Unternehmern, die nicht öffentliche Auftraggeber sind, gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Auftrags zustande.
3. Liefer- und Ausführungsfristen
3.1
Eine Liefer- und Ausführungsfrist beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen, vom Besteller zu liefernden Unterlagen, ggf. erforderlichen Genehmigungen und Freigaben. Die Einhaltung der Fristen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Eingang vereinbarter Anzahlungen und á-Konto-Zahlungen durch den Besteller voraus. Ansonsten verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
3.2
Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (höhere Gewalt), zurückzuführen ist.
3.3
Bei nachträglicher Änderung des Auftrags durch den Besteller tritt eine angemessene Fristverlängerung ein.
3.4
Nur ausdrücklich und schriftlich von uns als verbindlich bestätigte Liefer- und Leistungszeiten und -fristen sind bindend.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Es gelten die von uns mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise. Soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die Preise unseres Angebots. In Ermangelung eines gesonderten Angebots gelten die üblichen Preise.
4.2
Wir können für bereits gelieferte und/oder geleistete Teile des Auftrags angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
4.3
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
von Fussboden Wolf Inh. Reinhold Wolf
für Lieferung und Einbau von Parkett und Bodenbelägen aller Art
5. Gewährleistung
5.1
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und –fristen. Im Übrigen gilt folgendes: Unsere Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Bei Bauleistungen gilt:
Wir sind verpflichtet, innerhalb der Verjährungsfrist alle Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten zu beseitigen. Kommen wir einer Aufforderung des Bestellers für Mängelbeseitigung in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Besteller die Mängel nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auf unsere Kosten beseitigen lassen. Ist die Beseiti- gung des Mangels für uns unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von uns verweigert, kann der Auftraggeber durch Erklärung uns gegenüber die Vergütung mindern (§ 638 BGB).
5.3 Bei Kaufgeschäften gilt:
Auch bei Kaufgeschäften leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die mangelhaften Teile unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu bearbeiten. Der Besteller hat uns die Überprüfung der reklamierten Ware zu ermöglichen.
5.4 Lieferung von Hohlkehlleisten:
Für die Lieferung von Hohlkehlleisten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Lieferung von Hohlkehlleisten (Stand Januar 2015).
6.1. Haftung
Wir haften bei schuldhaft verursachten Mängel für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mängeln haften wir für alle Schäden. Im Übrigen ersetzen wir dem Besteller den Schaden an der baulichen Anlage zu deren Herstellung, Instandhaltung oder Änderung die Leistung dient, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchs- fähigkeit erheblich beeinträchtigt und auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen ist. Einen darüber hinaus gehenden Schaden haben wir nur zu ersetzen, wenn der Mangel auf einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht oder der Mangel in dem Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit besteht oder soweit wir für den konkreten Schadensfall eine Deckung unserer bestehenden Versicherungen erhalten.
6.2.
Über die vorstehenden in Ziff. 5 und 6.1 geregelten Ansprüche hinaus gehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die über den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden hinaus gehen. Dies gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt wie folgt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben stets unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Besteller Unternehmer, gilt folgendes: Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, auch wenn der Preis für die betref-fende Lieferung bezahlt ist, unser Eigentum. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 10 % sind wir auf Ver-langen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl berechtigt.
8. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Besteller Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, so unterliegt das Vertragsverhältnis ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.